Kurt-Schwitters-Schule

Leitbild

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schulsozialarbeit verlangt neben dem fachlichen Umgang mit den tätigkeitsbereichspezifischen Anforderungen auch die Auseinandersetzung mit Wertvorstellungen und Sinnfragen der menschlichen Existenz. Als Erwachsene, deren Arbeitsmittel vor allem anderen die persönliche Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen ist, sind Schulsozialarbeiter in jeder Situation Rollenvorbild und moralische Orientierung zugleich.

Gerade deshalb sind ethische Reflexion und Kommunikation wesentliche Elemente der Professionalität und der Qualität der Arbeit. Zentraler Aspekt unseres ethischen Leitbildes ist die Annahme, dass jeder junge Mensch über unveräußerliche Rechte verfügt. Es ist Ihnen mit Würde und Respekt zu begegnen, ungeachtet ihrer Abstammung, ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugungen, ihrer sozialen und wirtschaftlichen Stellung, ihrer gesellschaftlichen Position, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Verhaltens.

Gewalt in der Erziehung lehnen wir grundsätzlich ab. Wir sehen in den jungen Menschen gleichberechtigte Partner deren Recht es ist, in all ihren  Belangen ernst genommen zu werden. Insbesondere auf ihre Würde ist in jeder Situation zu achten.

Schüler der Sekundarstufe I befinden sich in der Phase der Adoleszenz. Es ist der Übergang zwischen Kindsein und Erwachsenwerden. In ihr werden im Besonderen Wertvorstellungen und moralische Überzeugungen ausgebildet, hinterfragt und weiterentwickelt. Im Wissen darum sind wir uns unserer Vorbildfunktion stetig bewusst. Wir treten jeder Form von Intoleranz, Rassismus und Ausgrenzung aktiv entgegen und setzen uns aktiv für ein friedliches demokratisches Miteinander ein. Wir glauben daran, dass junge Menschen die Fähigkeit besitzen Verantwortung zu übernehmen und unterstützen sie dabei, ihren Lebensraum Schule nach den eigenen Vorstellungen mit zu gestalten.

Im Zeitalter moderner Medien verlangt besonders der Bereich des Datenschutzes nach erhöhter Aufmerksamkeit. Aus der Annahme, dass Jugendliche gleichberechtigte Partner im Erziehungsprozess sind, leiten wir ab, dass ihnen allein die uneingeschränkte Verfügungsgewalt über Informationen ihre Person betreffend zusteht. Für uns bedeutet dies, dass wir uns an unsere Schweigepflicht gebunden sehen und von einer Weitergabe vertraulicher Informationen absehen, solange keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Darüber hinaus betrachten wir die Sensibilisierung für die Gefahren einer unreflektierten Informationsweitergabe im Internet als einen wichtigen Schwerpunkt unserer Arbeit.

Die Individuelle Beratung der jungen Menschen in für sie schwierigen Situationen bedeutet ein Abhängigkeitsverhältnis, in das sich die Kinder und Jugendlichen uns gegenüber begeben. Diese Abhängigkeitsposition bedeutet eine besondere Verpflichtung und Verantwortung für einen klaren und transparenten Umgang mit ihnen. Wir als professionelle Fachkräfte haben eine besondere Verantwortung für eine differenzierte Eigen-Wahrnehmung und Reflexion unseres beruflichen Vorgehens. Wir nutzen unsere Beziehungen zu den Schülern in keinem Fall zu unserem Vorteil und gehen unter gar keinen Umständen eine sexuelle Beziehung zu ihnen ein. Machtmissbrauch und sexueller Missbrauch sind unzulässig und gegebenenfalls strafbar. Nichtsdestotrotz können Gefühle von Verliebtsein und sexuellem Begehren im Betreuungsprozess auftreten. Es liegt in der besonderen Verantwortung der Mitarbeiter solche Gefühle wahrzunehmen, diese nicht zu bagatellisieren, zu vertuschen oder zu verleugnen. Statt dessen betrachten wir es als unsere Pflicht diese im Rahmen von Supervision oder Teambesprechungen zu thematisieren um gemeinsam eine Lösungsstrategie zu entwickeln.