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Professionelle Beziehungen
Professionelle Beziehungen zu den uns anvertrauten Schülerinnen und Schülern sind die Grundlage jeder sozialpädagogischen Tätigkeit am Standort Schule. Sie sind die Arbeitsbündnisse, in deren Rahmen Sozialarbeit die Entwicklung des einzelnen Menschen positiv beeinflussen kann. Um sie zu kreieren, haben Sozialarbeitende eine besondere Rolle in der Schule. Sie stehen auf Beschluss der Schulleitung hin, explizit außerhalb der Exekutiven Mechanismen des Schulalltags. Weder haben Schulsozialarbeitende das Recht zur Benotung. Noch dürfen sie Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen umsetzen. Im Selbstverständnis der Abteilung Schulsozialarbeit der KSS bedeutet dies:
Wir bedienen uns grundsätzlich keiner Machtmittel. Wir lehnen Hierarchien und Disziplinierung in unseren Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern konsequent ab. Diese Haltung ermöglicht uns Begegnungen auf Augenhöhe mit den jungen Menschen in deren Folge tragfähige Arbeitsbeziehungen entstehen können.
Professionelle Beziehungen unterscheiden sich von alltäglichen Beziehungen vor allem dadurch, dass sie bewusst und zielgerichtet eingegangen werden und ihr Charakter fortlaufend reflektiert wird. Das Verhältnis von Nähe und Distanz in der Beziehung wird dabei durch uns ständig hinterfragt. Wir versuchen keine Abhängigkeiten zu schaffen, sondern haben das Ziel, Entwicklung in und durch Beziehung zu ermöglichen.
Vor allem anderem betrachten wir Freiwilligkeit als oberstes Prinzip jeder sozialpädagogischen Einflussnahme. Nur junge Menschen die freiwillig unseren Rat und unsere Nähe suchen, werden sich in möglichen Arbeitsbeziehungen auch unangenehmen Veränderungsprozessen stellen. Gerade deshalb ringen wir in unserem Arbeitsalltag um jede Beziehung, besonders auch zu jungen Menschen die sich im Schulalltag zeitweilig schwierig Verhalten.
„ Die Schönheit eines Menschen zu sehen ist dann am nötigsten, wenn er auf eine Weise kommuniziert, die es am schwierigsten macht, sie zu sehen.“ – M. B. Rosenberg
Beratungsgespräche
Beratungsgespräche sind eine der zentralen Aufgaben der Schulsozialarbeit an der KSS. Thematisch umfassen sie das gesamte Feld der Beratung, die Sozialarbeit am Standort Schule gegenüber Lernenden, Eltern und Lehrenden anbieten kann. Durch die unterschiedlichen Spezialisierungen und Erfahrungshorizonte im sozialpädagogischen Team können wir in sehr vielen Fällen eine kompetente Erstberatung durchführen.
Ziel unserer Beratungen ist immer, die Selbstwirksamkeit der zu beratenden Person zu erhöhen, indem wir Wege zur Bearbeitung der uns anvertrauten Themen aufzeigen. Die Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen grundsätzlich der sozialpädagogischen Schweigepflicht. Beratungsgespräche werden protokolliert, wenn weiterführende Vereinbarungen getroffen wurden, oder für die Entwicklung besonders relevante Inhalte behandelt wurden.
Fachberatungen
Fachberatungen folgen der Methode der kollegialen Fallberatung. Im Unterschied dazu folgen Fachberatungen aber einem eigenen, an den Notwendigkeiten einer SHK orientierten Fragenkatalog. Fachberatungen werden immer dann initiiert, wenn die Entwicklung eines Lernenden Anlass zur Sorge bietet und sein Bedarf im Schulkontext strategisches Handeln erfordert. In Fachberatungen werden Festlegungen getroffen, nach denen die Akteure in der Schule mit dem Kind weiter arbeiten. Fachberatungen können zwischen Lehrenden und Sozialpädagog*innen, Eltern und Sozialpädagog*innen oder Sozialpädagog*innen untereinander stattfinden. Fachberatungen werden in jedem Fall protokolliert.
Die turnusmäßigen Klassenkonferenzen sind als große Fachberatungen zu verstehen. Hier können und sollen die MA des Sozialpädagogischen Bereichs ihre Perspektive auf die Lernenden einbringen. Außerdem sollen sie ihr Wissen über Mechanismen struktureller Diskriminierung einbringen und etwaigen diskriminierenden Diskursen wie dem „Problemschülerdiskurs“ aktiv entgegen wirken.
Schulhilfekonferenzen (SHK)
Schulhilfekonferenzen sind das Mittel der Schule, um verbindlich mit professionellen Institutionen außerhalb der Schule in Kontakt zu treten. Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und der Schulpsychologie wird über die Festlegungen der SHK strukturiert.
Vor der Einberufung einer SHK findet grundsätzlich eine Fachberatung mit den zuständigen Akteuren in der Schule (Sozialpädagog*innen, Sonderpädagog*innen und Klassenleitung) statt – sie folgen einem berlinweit festgelegten Prozedere. Dieses ist unter anderem durch standardisierte Formulare der Fallbeschreibung gekennzeichnet, die Schulleitung und Pädagogen sowie die beteiligten Institutionen vorab erhalten. SHK werden immer protokolliert.