Kurt-Schwitters-Schule

Suchtprävention

Einleitung

Schule als Institution ist mit vielen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben konfrontiert. Suchtprävention ist ein wichtiger Teil davon. Die Adoleszenz, die die jungen Menschen während ihrer Zeit an der Kurt-Schwitters-Schule durchleben, ist auch eine Zeit der erhöhten Risikobereitschaft und des Ausprobierens. Laut Erhebungen des Bundesgesundheitsministeriums machen weit über 50% der Jugendlichen in Deutschland bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erste Erfahrungen mit legalen oder illegalen Betäubungsmitteln. Jugend und erste Rauscherfahrungen gehören zusammen und Schulen sind Orte, an denen viele Jugendliche aufeinandertreffen.

Von besonderer Bedeutung ist ein zentraler Befund der BZgA: Einstellungen und Verhaltensmuster die in der Pubertät erlernt und trainiert werden, haben einen enormen Einfluss auf  die folgenden Lebensabschnitte. Eine Suchterkrankung die sich im Jugendalter ausbildet, hat oftmals lebenslange Konsequenzen. Abhängigkeit beeinträchtigt die gesunde Entwicklung und freie Entfaltung der Persönlichkeit und die sozialen Möglichkeiten und Chancen des Menschen.

Es spricht nichts dafür anzunehmen, dass es Schulen ohne Konsumenten von Betäubungsmitteln (BTM) gibt, es gibt nur Schulen die vor dieser Realität die Augen verschließen. Die Kurt-Schwitters-Schule hat sich entschieden, sich der Aufgabe zu stellen, junge Menschen vor den negativen Auswirkungen von BTM-Konsum und Sucht bestmöglich zu schützen. Suchtprävention nimmt auch substanzungebundene Abhängigkeiten in den Blick: insbesondere Mediensucht spielt in der präventiven Arbeit an der Kurt-Schwitters-Schule eine wichtige Rolle.

Schule befindet sich in einem Spannungsfeld. Einerseits wird an der Schule mit jungen Menschen gearbeitet, die sich und ihre Umwelt hinterfragen, die eigene Erfahrungen machen wollen und müssen und die mit einseitigen Verbotsdiskussionen nicht zu erreichen, geschweige denn zu beeinflussen sind. Auf der anderen Seite haben die an der Schule tätigen Erwachsenen, die sehr viel Zeit mit den jungen Menschen verbringen, einen gesetzlichen Schutzauftrag, der sie verpflichtet, Schaden von den jungen Menschen abzuwenden.

Das vorliegende Suchtpräventionskonzept ist Ausdruck der Bereitschaft  des Kollegiums der Kurt-Schwitters-Schule, sich der Verantwortung der Suchtprävention aktiv zu stellen.

Grundlagen

Das Thema der Suchtprävention muss in einem komplexen Sozialraum wie einer Schule mehrdimensional und gleichzeitig ganzheitlich betrachtet werden.

Eine Dimension betrachtet Sender und Empfänger von Suchtprävention: Empfänger der präventiven Arbeit an der Kurt-Schwitters-Schule sind zuerst die jungen Menschen und unmittelbar damit verbunden die Sorgeberechtigten. Sender sind Lehrpersonal und Sozialpädagogen aber auch einige externe Kooperationspartner wie freie Beratungsstellen oder die Polizei.

Prävention findet an der Kurt-Schwitters-Schule also intern und extern statt, wobei alle Absender von Suchtprävention unterschiedliche Rollen im Konzept haben, und verschiedene Perspektiven auf das Thema einbringen.

Eine weitere Dimension beschreibt die Unterteilung in „Flächenprävention“ und „Individualprävention“. Unter Flächenprävention werden die Informationsangebote gefasst, die allen jungen Menschen an der Schule gleichermaßen verpflichtend zuteil werden. Diese Angebote werden jahrgangsweise organisiert und stellen sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Ende ihrer Zeit an der Kurt-Schwitters-Schule über konkretes Wissen zu den Risiken bestimmter Verhaltensweisen verfügen.

Individualprävention umfasst an der Kurt-Schwitters-Schule alle Präventionsprojekte und Angebote, die sich an einzelne junge Menschen oder kleine Gruppen von Schüler*innen richten. Voraussetzung für diese Angebote ist, dass ein Schüler, eine Schülerin oder eine Gruppe als von BTM Konsum oder Suchterkrankung betroffen oder bedroht wahrgenommen wird. Dieses Identifizieren kann über Auffälligkeiten im Schulalltag geschehen oder sie findet über eine Informationsweitergabe durch Freunde, Eltern oder Betroffene selbst statt.

Alle „Individualangebote“ zur Suchtprävention an der KSS folgen dem Leitbild „ Hilfe statt Strafe“ und sollen eine drohende Suchterkrankung frühzeitig erkennen und Hilfe vermitteln.

Zielstellung

Ein wichtiges Ziel der Suchtprävention an der Kurt-Schwitters-Schule ist es, die Schule als Lebens- und Arbeitsraum für über 1000 Menschen möglichst rauschfrei zu halten. Rausch gehört, wenn überhaupt dann in die Freizeit. Im Arbeitskontext beeinflusst er die Leistungsfähigkeit und zeugt a priori von einer verminderten Steuerungsfähigkeit. Deshalb ist es Ziel aller, berauschte Personen im Schulkontext wahrzunehmen und dieses Verhalten nicht zu tolerieren. Im Sinne einer rauschfreien Schule verbietet die Schulordnung konsequent den Konsum jeglicher suchtermöglichender Substanzen.

Ein weiteres Ziel ist die Verhinderung von Suchterkrankungen. Die Schule soll ein Sozialraum sein, in dem aufeinander geachtet wird und in dem die Gemeinschaft Schutz für den Einzelnen bedeutet. Alle Schülerinnen und Schüler sollen am Ende ihrer Schulzeit ein Bewusstsein für die Gefahren und Konsequenzen von Suchtmittelkonsum haben und in der Lage sein, die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Dazu wird an einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung, der Stärkung sozialer Kompetenzen und der Vermittlung handlungsrelevanten Wissens gearbeitet.

Nicht zuletzt ist es zentrales Anliegen der Kurt-Schwitters-Schule, dem Schutzauftrag des §8a SGB VIII (Schutz des Kindeswohls) auch im Bezug auf den Konsum von Suchtmitteln gerecht zu werden.

Angebote für Eltern

Das Suchtpräventionskonzept der Kurt-Schwitters-Schule geht davon aus, dass Sucht und problematische Verhaltensweisen in einer Grauzone des Nicht-Hinsehens entstehen. Demnach sind alle, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, aufgefordert, problematisches Verhalten nicht zu übersehen, sondern aktiv zu beobachten.

Die Sorgeberechtigten junger Menschen stellen eine zentrale Ressource im Bereich der Suchtprävention dar. Sie kennen ihre Kinder, verbringen sehr viel Zeit mit ihnen und sind am ehesten in der Lage, Warnsignale wahrzunehmen. Darüber hinaus obliegt den Sorgeberechtigten die gesundheitliche Fürsorge: Sie sind verpflichtet, ihr Kind vor einer Suchterkrankung zu schützen.

Eine angemessene Beziehungsarbeit mit den Sorgeberechtigten ist in diesem Verständnis aktive Suchtprävention und somit wichtiger Bestandteil der pädagogischen Tätigkeiten an der Kurt-Schwitters-Schule. Im Rahmen von Elternsprechtagen oder Einzelgesprächen werden Gesprächsräume angeboten, in denen auch heikle Themen einen Platz finden können. Im konkreten Bedarfsfall werden die Sorgeberechtigten durch das Lehrpersonal an die zuständige sozialpädagogische Fachkraft vermittelt. Der Sozialpädagogische Bereich der KSS leistet dann eine kompetente Erstberatung. Er führt gemeinsam mit den Eltern eine  Problemanalyse durch und vernetzt die Eltern mit weiterführenden Hilfsangeboten. Individuelle Beratungstermine sind auf Wunsch anonym und finden unter Einhaltung der gültigen Datenschutzrichtlinien statt.

Über Hilfe im Einzelfall hinaus ist eigenständiger Informationsaustausch unter den Eltern  zum Thema Sucht erwünscht, die Organisation und Durchführung themenspezifischer Elternabende werden durch die Kurt-Schwitters-Schule unterstützt, die Sozialarbeitenden strukturieren und untermauern inhaltlich.

Flächenprävention 

Präventionsangebote, die für alle jungen Menschen an der Kurt-Schwitters-Schule verbindlich stattfinden, folgen dem Prinzip der wertneutralen Aufklärung über Wirkung und Risiken verschiedener Suchtmittel jenseits vereinfachender Verbotsrhetorik. Dabei spielt das Alter der jungen Menschen eine wichtige Rolle: Der Planung, in welchem Jahrgang sich die jungen Menschen mit welchen spezifischen Themen auseinandersetzen, folgt Erhebungen der BZgA. Erst wenn der Entwicklungsstand eines überwiegenden Teils der Schüler und Schülerinnen eines Jahrgangs eine ernsthafte und sinnvolle Auseinandersetzung mit den Themen zulässt, werden entsprechenden Angebote gemacht. Die Angebote sollen weder Ängste noch Neugier schüren, sondern allen jungen Menschen helfen, differenzierte und selbstverantwortliche Endscheidungen zu treffen.

Flächenprävention findet an der Kurt-Schwitters-Schule intern und außerhalb der Schule statt.

Im Zentrum der Flächenprävention innerhalb der Schule steht eine gelungene Gruppenpädagogik. Das Ziel der Bemühungen sind Klassenverbände, die ein Klima des Zusammenhalts und der Gemeinschaft pflegen und dabei jeden einzelnen Menschen in seiner Individualität schätzen. Die jungen Menschen werden dazu angehalten, aufeinander zu achten und sich aktiv für ein respektvolles, wertschätzendes Gruppenklima einzusetzen. Dabei unterstützen die Lehrenden und Sozialarbeitenden sie mit teambildenden Workshops und erlebnispädagogischen Angeboten. Hinzu kommen inhaltliche Auseinandersetzungen mit entsprechenden Themenfeldern im Rahmen des Fachunterrichts (Details in den Curricula der jeweiligen Fächer)

Die Sozialarbeitenden an der KSS übernehmen eine weitere wichtige Säule der Flächenprävention: Neben Gesprächsrunden, die mit Klassen aus aktuellen Anlässen geführt werden, haben sie ein Frühwarn- und Hilfesystem etabliert, mit dem Gefährdungslagen identifiziert werden können. Dafür sind alle Erwachsenen an der KSS angehalten, Anzeichen von jugendlichen Problemlagen oder Informationen zu Schwierigkeiten in den Herkunftsfamilien bewusst wahrzunehmen und diese an das Sozialpädagogische Team weiterzuleiten. Klassenleitung und Fachkollegen werden regelmäßig darin geschult, akuten Konsum von Suchtmitteln zu erkennen und den Handlungspfad Rausch umzusetzen.

Bei der außerschulischen Flächenprävention handelt es sich um Veranstaltungen und Projekte, die in Kooperation mit externen Partnern realisiert werden. Sie verfolgen das Ziel, den jungen Menschen Informationen außerhalb des gewohnten Beziehungsrahmens zugänglich zu machen. Oftmals entstehen dabei Denkanstöße und Gesprächssituationen, die klassischer Unterricht nicht ermöglicht.

Kern der Kooperation im Außen sind die interaktiven Parcours von KARUNA Prevents, deren Themenangebote von jeder Klasse durchlaufen werden.

KARUNA Prevents bietet eine umfassende Aufklärung, die bewusst ohne „erhobenen Zeigefinger“, sondern auf Augenhöhe gestaltet wird. Die Schüler informieren sich selbstständig an unterschiedlichen Stationen zum jeweiligen Thema, ein finales moderiertes Gespräch führt die Erfahrungen zusammen und hilft beim Einordnen. Durchlaufen werden

  • in Jahrgang 7: Gesundes Leben, Spiel
  • in Jahrgang 8: Nikotin, Alkohol
  • in Jahrgang 9: Cannabis

In den Wochen nach den Prevents-Besuchen greifen die Fachlehrer die Inhalte der Veranstaltungen auf und verflechten sie mit Unterrichtsinhalten. Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner im Rahmen der externen Flächenprävention ist die Präventionsabteilung der Polizei. Diese informiert in allen Klassen über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Gebrauch von Suchtmitteln und die Konsequenzen von Verletzungen der Regeln. Über die genannten fest verankerten Angebote hinaus besuchen einzelne Lehrer mit ihren Klassen weiterführende Angebote oder nehmen an Projekten wie „ be smart, don’t start“ teil.

Individuelle Prävention

„Hilfe statt Strafe“ ist das Leitmotiv der Individualprävention an der Kurt-Schwitters-Schule: BTM- Konsumenten oder von Sucht gefährdete Jugendliche werden nicht verurteilt. Statt dessen werden mit einer klaren Haltung der Wertschätzung ihrer Person, aber der Ablehnung bestimmter Verhaltensweisen Wege eröffnet, den eigenen Konsum kritisch zu hinterfragen und Hilfe anzunehmen.

Zwei Wege bringen Schülerinnen oder Schüler in Kontakt mit der individuellen Prävention: ein frei gewählter und ein zwangsläufiger.

Alle jungen Menschen an der Kurt-Schwitters-Schule werden regelmäßig über die Möglichkeit und Rahmenbedingungen einer Konsultation im sozialpädagogischen Bereich zum Thema Sucht informiert. Schülerinnen oder Schüler können Sozialarbeitende aufsuchen und über eigenen Schwierigkeiten mit dem Thema Suchtmittelgebrauch oder über einen jungen Menschen in seinem Umfeld, um den sie sich Sorgen machen, berichten. Da die  Sozialarbeitenden an die Schweigepflicht gebunden sind, können sie eine Arbeitsbeziehung mit dem jungen Menschen aufnehmen, ohne Informationen mit Eltern oder Lehrern zu teilen. Dies ist deshalb so wichtig, damit sich Jugendliche in ihrer Not einer möglichen Hilfe nicht aus Angst vor Strafen, Diskriminierung oder Ausgrenzung verschließen. Im Rahmen der Arbeitsbeziehung findet eine intensive Einzelfallbetreuung statt. Dazu zählen eine Hintergrundanalyse und die gemeinsame Bewertung der Gefährdungslage. Gemeinsam mit dem jungen Menschen werden weitere Schritte der Hilfe (z.B. Vernetzung mit externen Fachstellen, Gespräch mit Vertrauenspersonen oder dem  Hausarzt) entwickelt. Sollte sich durch die Gefahrenabschätzung ein Fall nach §8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) ergeben, wird der junge Mensch ermutigt, Hilfe beim Jugendamt zu erbitten und es wird mit ihm gemeinsam ein gangbaren Weg erarbeitet, Schaden von der eigenen Person abzuwenden.  Die Sozialarbeitenden an der Kurt-Schwitters-Schule werden zur qualifizierten Ausübung dieser Tätigkeit geschult und holen sich ihrerseits im Bedarfsfall anonymisierte externe Fachexpertise ein.

Der zwangsläufige Weg folgt in Reaktion auf beobachtbares Verhalten: Die Lehrenden an der Kurt-Schwitters-Schule sind sich ihrer Verantwortung für eine suchtfreie Schule bewusst. Sie kennen ihre Schüler und achten auf Anzeichen bedenklichen Medienkonsums ebenso wie auf  akute Rauschzustände. Während bei Verdacht auf substanzungebundene Sucht der oder die  im Jahrgang zuständige Sozialarbeitende individuell angemessene Hilfemöglichkeiten mit und für den jungen Menschen erarbeitet, folgt dem Verdacht auf einen Rauschzustand in der Schule ein transparentes Vorgehen, dem Handlungspfad Rausch. Um ihrer Schutzpflicht in diesem Bereich kompetent nachkommen zu können, werden die Lehrenden regelmäßig durch Fachkräfte zu den Anzeichen und zu neuen Entwicklungen im Bereich des Konsums von Suchtmitteln bei jungen Menschen fortgebildet.

Der Handlungspfad Rausch

Als Konsequenz aus dem hohen Gefährdungspotential des Konsums Abhängigkeit erzeugender Stoffe und dem Schutzauftrag, dem Schule unterliegt, wurde an der Kurt-Schwitters-Schule eine standardisierte Verfahrensweise zum Umgang mit dem Verdacht auf einen akuten Rauschzustand entwickelt. Er stellt eine für die jungen Menschen klar erwartbare Reaktion der Institution Schule auf akute Rauschzustände dar und dient zur Abschreckung und Hilfeanbahnung gleichermaßen. Ein wahrnehmbarer Rausch in der Schule wird als – unbewusstes – Signal für akute Hilfsbedürftigkeit gesehen. Der Handlungspfad Rausch stellt sich wie folgt dar:

Richtlinie für das weitere Vorgehen ist, Hilfe steht vor Sanktion. Die Konsequenzen eines nachgewiesenen Rauschzustandes in der Schule werden demnach individuell entschieden. Konkret bedeutet dies, dass zunächst für die Sozialpädagogen der Aufbau einer Arbeitsbeziehung mit dem jungen Menschen im Vordergrund steht. Auf einer Fallkonferenz werden zwischen Klassenleiter, Eltern, Sozialpädagogen und dem jungen Menschen über Konsequenzen aus dem Vorfall verhandelt.

Sollte es zu einem zweiten verifizierten Rausch in der Schule kommen, wird die Schulleitung mit in die Fallbesprechung einbezogen. Zwingend vorgesehen ist eine Schulstrafe wegen wiederholten Verstoßes gegen die Schulordnung. Außerdem werden die Sorgeberechtigten darüber informiert, dass ein Hilfsangebot verbindlich wahrgenommen werden muss. Ist die Familie nicht zur Kooperation bereit, wird im Rahmen des Kinderschutzes §8a SGB VIII das Jugendamt informiert.

Kommt es trotz aller Bemühungen zu einem dritten Vorfall, erfolgt in jedem Fall eine Kinderschutzmeldung und die Schule wird eine Schulhilfekonferenz zum Thema unter Teilnahme des Jugendamtes einberufen. Eine Anzeige bei der Polizei ist dann unvermeidlich.

Handlungspfad BTM-Handel

Als Schule ist die KSS ein Ort der Öffentlichkeit. Sie verfolgt eine konsequente Null-Toleranz-Politik gegenüber der illegalen Weitergabe jedweder Rauschmittel. Der Handlungspfad BTM Handel ist die standardisierte Vorgehensweise der KSS bei Verdacht auf  BTM Handel.

Der Handlungspfad BTM Handel stellt für die jungen Menschen eine klar erwartbare Reaktion der Kurt-Schwitters-Schule auf ein bestimmtes Verhalten dar. In jedem verifizierten Fall von BTM Handel wird die Schule Anzeige bei der Polizei erstatten. Es erfolgt eine Meldung beim Jugendamt. Auf einer Schulhilfekonferenz entscheiden Schulleitung, Klassenleitung, Sozialpädagogen, Jugendamt, Eltern im Beisein des Schülers oder der Schülerin die schulischen Konsequenzen.